Mit einer Versicherung können Sie die Helferinnen und Helfer ihres Kindes schützen!

Eigentlich wollten die Kinder nur helfen, als sie versuchten, Julia im Rollstuhl die Treppe im Schul­haus hinunter zu bugsieren. Doch das Mädchen mit dem Rolli ist zu schwer, die eifrigen Helfer ver­lieren die Kontrolle, das Kind fällt aus dem Rollstuhl, bricht sich das Schlüsselbein und der Roll­stuhl saust in eine Glastür, die klirrend zu Bruch geht. Wer zahlt die Arztkosten (die Krankenkasse sucht bei Unfällen immer nach Fremdverschulden!), wer zahlt den Sachschaden? Haftbar sind erst einmal die helfenden Kinder bzw. die aufsichtspflichtigen Personen.

 

Diese Vorstellung eines solchen Unfalls Schul- und Kindergartenleiter/-innen erschreckt manche und deshalb sehen sie Rollstühle nicht immer gerne in ihren Einrichtungen oder verbieten ausdrücklich den Mitschülern, den Rollstuhl des behinderten Kindes anzufassen.

Eines von mehreren Beispielen, die zeigen, wie durch das Haftungsrecht die Integration (ganz zu schweigen von Inklusion) unserer Kinder behindert wird.

 

Die Haftungsfrage wird auch zu einem Problem, wenn sich jemand finden soll, der das (tägliche Einweg-) Kathe­terisieren (regelmäßig) übernimmt, wenn die Eltern nicht da sind, z.B. im Kindergarten, Schule oder Hort, aber auch bei einer Jugendreise oder Klassenfahrt.

Verletzt nämlich ein/e Helfer/-in das Kind beim Katheterisieren, (die Krankenkasse sucht auch in solchem Falle immer nach Fremdverschulden!), so muss sie/er haften. Nicht alle, die helfen, haben sich vorher durch eine eigene Haftpflichtversicherung vor solchen Ansprüchen geschützt.

 

Können unsere Kinder so versichert werden, dass Personen, die ihnen beim Helfen einen Schaden zufügen, finanziell entlastet werden, ohne sich selbst für einen solchen Fall versichern zu müssen?

 

Ja, wenn Sie Mitglied von proREMUS e.V. sind und Sie einen Mitgliedsbeitrag von 30 € (bei Mitgliedschaft im ASBH 20 €) jährlich zahlen, ist im Mitgliedsbeitrag die Versicherungsprämie mit abgegolten und es besteht für die beschriebenen Fälle Vereinshaftpflichtversicherungsschutz.

 

proREMUS e. V. hat bei der Mannheimer Versicherung AG eine Vereinshaftpflichtversicher­ung abgeschlossen. Versichert ist im Rahmen des Vertrages nach Maßgabe der allgemeinen und besonderen Versicherungsbestimmungen die gesetzliche Haftpflicht von Mitgliedern und vereins­fremden Personen, die mit Muskelkranken und von Geburt an Querschnittgelähmten (proREMUS-Mitgliedern) im täglichen Leben regelmäßig Umgang haben, und zwar für Haftpflichtansprüche aus allgemeinen Hilfsmaßnah­men und Erste-Hilfe-Leistungen. Die Haftpflichtversicherung greift also auch bei Personen, die regelmäßig Umgang aufgrund ihres Berufes (Erzieher/-innen, Lehrer/-innen usw., nicht jedoch Ärzte/ Ärztinnen und medizinisches Fachpersonal) mit den Betroffenen haben, auch bei Schadensfällen, die aus eventuellen pflegerischen Hilfestellungen resultieren.

 

Alle Personen (unter Berücksichtigung der vorgenannten Ausnahmen) die Vereinsmitglieder bei einer Hilfeleistung schädigen oder dabei Sachschäden anrichten, stehen bis zur Höhe der Versicherungssumme (€ 5.000.000 für Personen- und Sachschäden) unter Versicherungsschutz, auch wenn die Helfenden nicht selbst Vereinsmitglied bei proREMUS e. V. sind. Der Versicherungsschutz wird subsidiär geboten, d. h. anderweitig bestehende Haftpflicht­versicherungen sind zuerst in Anspruch zu nehmen.

 

Wo kann sich versichert werden? Bei proREMUS!

Wenn Ihnen oder Ihrem Kind aus haftungsrechtlichen Bedenken ein Stein in den Weg gelegt wird, oder wenn Sie Ihre Helfer/-innen oder die Helfer/-innen ihres Kindes vor Ansprüchen Dritter schützen wollen, dann werden Sie Mitglied oder nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

 

Mitglieder erhalten auf Wunsch von uns eine Bestätigung zur Vorlage bei Kitas, Schulen, Behörden oder bei Ihren Helfer/-innen.